Die Schweiz zu verlassen ist steuerlich erfrischend unspektakulär. Keine Wegzugssteuer auf dein Depot, keine zehnjährige Schattensteuerpflicht, kein Drama. Die Komplexität steckt woanders: in deiner Pensionskasse, in der Quellensteuer auf die Auszahlung und in 26 Kantonen, die alles ein bisschen anders machen.
Dieser Guide zeigt dir, was mit dem Wegzug endet, was dich weiter begleitet und wie du Säule 2 und 3a herausholst, ohne Geld liegen zu lassen. Allgemeine Informationen, Stand September 2026 – keine Steuerberatung.
Für wen dieser Guide ist#
Du lebst in der Schweiz – als Schweizer, als EU/EFTA-Bürgerin oder mit einer anderen Bewilligung – und willst dauerhaft ins Ausland, etwa nach Zypern, Dubai, Malta oder Portugal. Die Schweizer Seite des Vergleichs findest du in unserem Länderguide Schweiz.
Wann die Steuerpflicht in der Schweiz endet#
Die Schweiz besteuert dein weltweites Einkommen und Vermögen, wenn du dort deinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hast (Art. 3 DBG, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; die Kantone folgen derselben Logik).
- Steuerrechtlicher Wohnsitz ist dort, wo du dich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst – in der Praxis dein Lebensmittelpunkt: Wohnung, Familie, soziales Umfeld.
- Steuerrechtlicher Aufenthalt entsteht nach mindestens 30 Tagen in der Schweiz mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tagen ohne, vorübergehende Unterbrechungen zählen nicht.
Nach Art. 8 DBG endet die Steuerpflicht mit dem Wegzug. Keine Sechs-Monats-Regel, kein Stichtag zum Jahresende. Der Haken steckt im Wort „Wohnsitz“: Bleiben Partnerin und Kinder in der Familienwohnung in Zug, während du „nach Dubai ziehst“, wird die Steuerverwaltung zu dem Schluss kommen, dass dein Lebensmittelpunkt nie umgezogen ist.
Die 90-Tage-Regel gilt auch auf dem Rückweg: Ein langer Sommer in der Schweiz ohne Arbeit kann einen neuen steuerrechtlichen Aufenthalt begründen. Unser Day Tracker zählt ehrlich mit.
Beansprucht dich auch dein neues Land, entscheidet der Tie-Breaker im DBA: ständige Wohnstätte, dann Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Die Schweiz hat über 100 Doppelbesteuerungsabkommen, unter anderem mit den VAE, Zypern, Malta und Portugal. Mehr dazu: steuerliche Ansässigkeit erklärt.
Abmeldung und das Wegzugsjahr#
Melde dich vor der Ausreise bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde ab; Fristen und Formalitäten regelt die Gemeinde. Die Abmeldebestätigung ist dein wichtigstes Dokument – Pensionskasse, Krankenkasse und Steueramt wollen sie alle sehen.
Für Ausländerinnen und Ausländer erlischt mit der Abmeldung auch die Bewilligung (Art. 61 AIG). Eine Niederlassungsbewilligung C kann auf Gesuch vier Jahre aufrechterhalten werden, wenn du das vor der Ausreise beantragst – eine günstige Option, falls eine Rückkehr auch nur denkbar ist.
Für das Wegzugsjahr reichst du eine Steuererklärung vom 1. Januar bis zum Wegzugstag ein. Besteuert wird nur das Einkommen dieses Zeitraums, allerdings zum Satz des auf zwölf Monate umgerechneten Einkommens (Art. 40 DBG). Weil du danach keinen Wohnsitz in der Schweiz mehr hast, kann die Steuerverwaltung Sicherstellung für noch nicht veranlagte Steuern verlangen (Art. 169 DBG). Besser eine provisorische Zahlung einplanen, als ein gesperrtes Konto zu erleben.
Quellenbesteuert mit B-Bewilligung? Dein Arbeitgeber hört mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf abzuziehen. Ab einem Bruttolohn von 120.000 CHF bist du ohnehin in der obligatorischen nachträglichen ordentlichen Veranlagung, auch für das Wegzugsjahr (Art. 9 QStV).
Keine Wegzugssteuer – mit zwei Ausnahmen#
Eine allgemeine Wegzugssteuer für Privatpersonen kennt die Schweiz nicht. Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG), auch der Wertzuwachs auf Anteilen an deiner eigenen Firma. Ganz anders in Deutschland, wo der Wegzug mit 1 % oder mehr an einer Kapitalgesellschaft Steuern auf nicht realisierte Gewinne auslösen kann – siehe Wegzugsbesteuerung. Aus der Schweiz packst du dein Depot einfach ein.
Zwei Ausnahmen:
- Selbstständige. Die Überführung von Geschäftsvermögen in ausländische Betriebe oder Betriebsstätten gilt als Veräußerung (Art. 18 Abs. 2 DBG). Stille Reserven in Goodwill, Einrichtung oder Geschäftsliegenschaft werden besteuert. Gibst du die Selbstständigkeit nach dem 55. Geburtstag endgültig auf, wird der Liquidationsgewinn gesondert und reduziert besteuert (Art. 37b DBG).
- Gewerbsmäßige Wertschriftenhändler. Stuft dich das Steueramt als Händler ein, sind deine Gewinne Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Hoher Umsatz, Fremdfinanzierung und kurze Haltedauer sind die Warnsignale; das Kreisschreiben 36 der ESTV nennt die Safe-Haven-Kriterien.
Was in der Schweiz steuerpflichtig bleibt#
Der Wegzug beendet die unbeschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit (Art. 4 und 5 DBG) bleibt für:
- Schweizer Immobilien. Mieteinnahmen und Vermögenssteuer bleiben in der Schweiz, ein Verkauf löst die kantonale Grundstückgewinnsteuer aus (Art. 12 StHG).
- Einen Schweizer Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte, die du behältst, und Verwaltungsratshonorare Schweizer Firmen.
- Vorsorgeleistungen aus Pensionskassen und Säule 3a, als Rente oder Kapital.
- Schweizer Dividenden und Zinsen über die Verrechnungssteuer von 35 % (Art. 13 VStG). Nichtansässige fordern den Teil über dem DBA-Satz bei der ESTV zurück; die meisten europäischen Abkommen lassen 15 % auf Streubesitzdividenden.
Säule 2 und 3a: Auszahlung beim Wegzug#
Säule 2 (Pensionskasse)#
Verlässt du die Schweiz endgültig, kannst du deine Austrittsleistung bar beziehen (Art. 5 FZG). Verheiratet? Dann braucht es die schriftliche Zustimmung deines Ehepartners.
Die große Ausnahme steht in Art. 25f FZG: Ziehst du in ein EU-Land, nach Island oder Norwegen und bist dort für Alter, Tod und Invalidität obligatorisch versichert, bleibt das BVG-Obligatorium gesperrt. Beim Umzug nach Liechtenstein ist es in jedem Fall gesperrt. Den überobligatorischen Teil kannst du immer beziehen.
Ob du im Ausland pflichtversichert bist, klärt der Sicherheitsfonds BVG nach deiner Ausreise mit der ausländischen Behörde. Ziehst du nach Dubai oder sonst außerhalb der EU/EFTA? Volle Auszahlung, ohne Prüfung. Als Rentner ohne Job nach Portugal? Oft ebenfalls volle Auszahlung, wenn die Prüfung ergibt, dass du dort nicht pflichtversichert bist. Was gesperrt bleibt, liegt bis zum Bezugsalter auf einem Freizügigkeitskonto.
Säule 3a#
Die Säule 3a kann vorzeitig bezogen werden, wenn eine Barauszahlung der Säule 2 möglich wäre (Art. 3 BVV 3) – also beim endgültigen Wegzug. Die EU-Sperre betrifft nur das BVG-Altersguthaben, deine 3a kommt also überall hin mit.
Wie die Auszahlung besteuert wird#
Bist du nicht mehr ansässig, unterliegt jede Kapitalleistung aus Schweizer Vorsorge der Quellensteuer, unabhängig vom DBA (Art. 96 DBG, Art. 19 QStV). Erhoben wird sie vom Sitzkanton der auszahlenden Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung – nicht von deinem bisherigen Wohnkanton.
Die Sätze unterscheiden sich stark. Schwyz, ein beliebter Sitz von Freizügigkeitsstiftungen, erhebt kantonal 2,5 % plus ein Fünftel des ordentlichen Bundestarifs. Für Alleinstehende sind das 5,1 % auf Auszahlungen zwischen 150.000 und 750.000 CHF (Merkblatt Schwyz, Sätze ab 1. Januar 2024).
Zurück bekommst du die Steuer nur, wenn das DBA deinem neuen Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht gibt. Dann stellst du innerhalb von drei Jahren nach der Auszahlung einen Antrag – mit einer Bestätigung deiner neuen Steuerbehörde, dass sie von der Kapitalleistung Kenntnis hat und du dort im Sinne des DBA ansässig bist (Art. 19 QStV). Die Frist ist nicht verlängerbar. Laut DBA-Übersicht des Kantons Schwyz (Stand 1. Januar 2024):
| Neuer Wohnsitz | Kapital Säule 2: Rückforderung? | Kapital Säule 3a: Rückforderung? |
|---|---|---|
| Portugal | Ja | Ja |
| Malta | Ja | Ja |
| Zypern | Ja, wenn Zypern tatsächlich besteuert | Ja |
| VAE | Nein – Schweizer Steuer ist definitiv | Nein – Schweizer Steuer ist definitiv |
| Großbritannien | Nein | Nein |
Eine Rückerstattung ist nicht automatisch ein Gewinn: Dein neuer Staat besteuert die Auszahlung danach nach seinen eigenen Regeln. Manchmal ist die Schweizer Quellensteuer der beste Deal, den du bekommst.
Ein Schreckgespenst ist übrigens vom Tisch: Der Bundesrat wollte Kapitalbezüge aus Säule 2 und 3a im Entlastungspaket 27 höher besteuern, das Parlament hat die Maßnahme im März 2026 gestrichen.
Sozialversicherung und Krankenversicherung#
AHV/IV#
Die obligatorische AHV/IV endet, wenn du in der Schweiz weder wohnst noch arbeitest. Deine Beitragsjahre bleiben gespeichert, die Schweizer Rente wird später ins Ausland gezahlt.
- Umzug innerhalb der EU/EFTA: Über das Freizügigkeitsabkommen gilt die Verordnung 883/2004. Versichert bist du grundsätzlich dort, wo du arbeitest, und Zeiten in beiden Ländern zählen.
- Umzug in ein Drittland: Schweizer und EU/EFTA-Bürger können der freiwilligen AHV/IV beitreten, wenn sie unmittelbar vorher mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre versichert waren (Art. 2 AHVG). Die Beitrittserklärung muss innerhalb eines Jahres eingehen – danach ist die Tür zu (Art. 8 VFV). Beitrag: 10,1 % des Einkommens, mindestens 1.010 CHF im Jahr; Nichterwerbstätige zahlen je nach Vermögen 1.010 bis 25.250 CHF (Art. 13b VFV).
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt deine spätere Schweizer Rente – die freiwillige Versicherung ist also eine Rechnung wert.
Krankenkasse#
Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) hängt am Wohnsitz in der Schweiz und endet mit dem Wegzug (bei Personen mit Bewilligung am gemeldeten Wegzugstag, Art. 7 KVV). Schick deiner Krankenkasse die Abmeldebestätigung. Zusatzversicherungen sind private Verträge mit eigenen Kündigungsfristen.
Ausnahme: Beziehst du eine Schweizer Rente und ziehst in die EU/EFTA oder nach Großbritannien, können dich die Koordinierungsregeln in der Schweizer Krankenversicherung halten (Art. 6a KVG, Art. 1 KVV). Alle anderen brauchen ab dem ersten Tag eine Versicherung im neuen Land.
Banken, Broker und Vorsorgekonten#
Die Schweiz nimmt am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA, international CRS) teil. Sobald du deine neue Adresse meldest, meldet deine Schweizer Bank deine Konten an dein neues Wohnsitzland. Kein Problem – einfach deklarieren.
- Informiere deine Bank früh. Schweizer Banken prüfen Kunden im Ausland Land für Land. Manche erhöhen Gebühren, schränken Produkte ein oder kündigen Konten für bestimmte Länder.
- App-Broker und Neobanken sind oft nur für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz gedacht. Rechne damit, dein Depot umzuziehen.
- 3a-Konten werden mit dem Bezug aufgelöst; Freizügigkeitskonten können bis zum Bezugsalter bestehen bleiben.
Mehr zu Konten im Ausland, sauber und legal: Offshore-Banking.
Dein Wegzug aus der Schweiz, Schritt für Schritt
Den Umzug echt machen
Sichere dir eine Wohnung im Ausland und nimm deinen Lebensmittelpunkt mit. Eine Schweizer Wohnung „für Besuche“, in der die Familie bleibt, ist der schnellste Weg, ansässig zu bleiben.
Das Geschäftliche klären
Selbstständig? Entscheide, was mit dem Geschäftsvermögen passiert. Firmeninhaber? Plane Dividenden und wer die Firma von wo aus führt – siehe Ort der Geschäftsleitung.
Abmelden und Steuern regeln
Bei der Gemeinde abmelden, eine C-Bewilligung aufrechterhalten lassen, falls du zurückkommen könntest, und eine provisorische Steuerrechnung oder Sicherstellung einplanen.
Kündigen und umleiten
KVG-Krankenkasse kündigen, Banken und Broker informieren und beim Umzug außerhalb der EU/EFTA innerhalb eines Jahres der freiwilligen AHV beitreten.
Vorsorge clever auszahlen lassen
Säule 2 und 3a nach der Ausreise beantragen, Sitzkanton und DBA prüfen und die Dreijahresfrist für die Rückforderung notieren.
Fallen, die wir ständig sehen
Die Familie bleibt zurück.
Partner und Kinder in der Schweizer Wohnung heißt: Dein Lebensmittelpunkt ist noch in der Schweiz, egal was dein neuer Mietvertrag sagt.
Mit gesperrtem Geld planen.
Wer in ein EU-Land zieht und dort arbeitet, kommt meist nicht an das BVG-Obligatorium.
Die Rückforderungsfrist verpassen.
Quellensteuer auf Kapitalleistungen gibt es nur innerhalb von drei Jahren und mit ausländischer Bestätigung zurück.
Rückerstattung gleich Ersparnis.
Besteuert dein neues Land Vorsorgekapital hoch, verschiebt die Rückerstattung die Rechnung nur – manchmal nach oben.
Das AHV-Jahr.
Der freiwilligen AHV musst du innerhalb eines Jahres beitreten. Einen späten Einstieg gibt es nicht.
Die Überraschung für Selbstständige.
Geschäftsvermögen ins Ausland mitnehmen gilt als Verkauf. Der Laptop ist egal, der Goodwill nicht.
Dein 12-Monats-Plan#
Schweiz verlassen: von 12 Monaten bis zum Tag X
Hak sie ab – dein Fortschritt wird nur in diesem Browser gespeichert.
Pensionskassenguthaben (Obligatorium und Überobligatorium), 3a-Konten, Firmenanteile, Immobilien und Geschäftsvermögen auflisten.
Länder mit unserem Jurisdiction Finder vergleichen und prüfen, wie das DBA mit der Schweiz Vorsorgekapital behandelt.
Über Ausschüttungen vor dem Wegzug und die künftige Geschäftsleitung entscheiden – bleibt die Firma, zieht sie mit oder wird sie aufgelöst?
Klären, ob du im Ausland pflichtversichert sein wirst, wo dein Freizügigkeitsguthaben liegt und welcher Kanton die Quellensteuer erhebt.
Aufenthaltsbewilligung beantragen, langfristig mieten, lokales Konto eröffnen und bei deiner Schweizer Bank nachfragen, wie sie Kunden in deinem Zielland behandelt.
Wohnung kündigen, Abos beenden und die Krankenkasse vorwarnen.
Bei der Gemeinde abmelden, gegebenenfalls die C-Bewilligung aufrechterhalten lassen und die Bestätigung gut aufbewahren.
Auszahlungen beantragen, bei Bedarf innerhalb eines Jahres der freiwilligen AHV beitreten, die unterjährige Steuererklärung einreichen und Rückforderungen innerhalb von drei Jahren stellen.
Rechenbeispiel: gleiche Vorsorge, drei Ziele#
Nur zur Illustration. Lena, alleinstehend, zieht mit 300.000 CHF bei einer Freizügigkeitsstiftung mit Sitz in Schwyz weg (davon 180.000 CHF BVG-Obligatorium), dazu 60.000 CHF in der Säule 3a, ebenfalls in Schwyz. Sätze laut Merkblatt Schwyz (Stand 1. Januar 2024), gerundet; andere Kantone rechnen anders.
| Dubai (VAE) | Portugal, angestellt | Portugal, ohne Job | |
|---|---|---|---|
| Auszahlung Säule 2 | 300.000 CHF | 120.000 CHF (nur Überobligatorium) | 300.000 CHF, wenn nicht pflichtversichert |
| Schweizer Steuer Säule 2 | 5,1 % ≈ 15.300 CHF, definitiv | 4,1 % ≈ 4.900 CHF, rückforderbar | 5,1 % ≈ 15.300 CHF, rückforderbar |
| Schweizer Steuer 3a (60.000 CHF) | 3,05 % ≈ 1.800 CHF, definitiv | 3,05 % ≈ 1.800 CHF, rückforderbar | 3,05 % ≈ 1.800 CHF, rückforderbar |
| Danach | Nichts – die VAE haben keine Einkommensteuer für Privatpersonen | Rückforderung, dann gelten portugiesische Regeln | Ebenso |
Dubai gewinnt bei der Einfachheit: rund 17.100 CHF insgesamt, fertig. In Portugal kommt die Schweizer Steuer zurück, aber was Lena behält, entscheidet die portugiesische Besteuerung des Kapitals – also lässt sie das rechnen, bevor sie den Antrag stellt.
Häufige Fragen#
Gibt es in der Schweiz eine Wegzugssteuer?
Nicht für Privatpersonen. Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind steuerfrei, und der Wegzug löst keine Steuer auf Aktien oder Krypto aus. Nur Geschäftsvermögen von Selbstständigen wird besteuert, als wäre es verkauft.
Kann ich meine Pensionskasse beim Wegzug auszahlen lassen?
Ja, wenn du die Schweiz endgültig verlässt. Bist du in einem EU-Land, in Island oder Norwegen pflichtversichert, nur den überobligatorischen Teil; außerhalb der EU/EFTA alles.
Wie viel Steuer zahle ich im Ausland auf die Säule 2?
Quellensteuer nach den Sätzen des Sitzkantons der Vorsorgeeinrichtung – in Schwyz 5,1 % für Alleinstehende bei 150.000 bis 750.000 CHF. Rückforderbar innerhalb von drei Jahren, wenn das DBA deinem neuen Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht gibt.
Muss ich weiter AHV zahlen?
Nein. Außerhalb der EU/EFTA kannst du innerhalb eines Jahres der freiwilligen AHV beitreten, wenn du vorher fünf Jahre am Stück versichert warst.
Kann ich mein Schweizer Bankkonto behalten?
Meistens, aber das hängt von Bank und Zielland ab. Deine Konten werden über den AIA gemeldet, und manche Banken verlangen Zuschläge oder kündigen Kunden in bestimmten Ländern.
Alles hier sind allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Auf dem Papier ist der Wegzug aus der Schweiz einfach – das Geld steckt in den Details von Vorsorge, Firma und den Regeln deines neuen Landes. Du willst deinen Plan prüfen lassen, bevor du gehst? Buch eine Strategy Session.
Quellen#
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11 – Art. 3, 4, 5, 8, 16, 18, 37b, 40, 96, 169
- Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), SR 642.14 – Art. 12
- Freizügigkeitsgesetz (FZG), SR 831.42 – Art. 5 und 25f
- Verordnung über die gebundene Selbstvorsorge (BVV 3), SR 831.461.3 – Art. 3
- Quellensteuerverordnung (QStV), SR 642.118.2 – Art. 9 und 19
- Verrechnungssteuergesetz (VStG), SR 642.21 – Art. 13
- AHV-Gesetz (AHVG), SR 831.10 – Art. 2
- Verordnung über die freiwillige AHV/IV (VFV), SR 831.111 – Art. 8 und 13b
- Krankenversicherungsgesetz (KVG), SR 832.10 – Art. 6a
- Krankenversicherungsverordnung (KVV), SR 832.102 – Art. 1 und 7
- Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), SR 142.20 – Art. 61
- Kanton Schwyz – Merkblatt Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz (gültig ab 1. Januar 2024)
- Kanton Zürich – Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge
- Sicherheitsfonds BVG – Barauszahlung nach Ausreise
- Schweizer Parlament – Entscheide zum Entlastungspaket 27 (4. März 2026)
- ESTV – Verrechnungssteuer
- ESTV – Quellensteuer
- SIF – Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz
- AHV/IV-Merkblatt 10.02 – freiwillige AHV/IV
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit









