Österreich macht den Abschied angenehm bürokratisch: ein Formular beim Meldeamt, drei Tage Frist, fertig. Steuerlich ist es weniger aufgeräumt. Das Finanzamt interessiert sich wenig für deinen Meldezettel. Es interessiert sich dafür, ob du hier noch eine Wohnung hast – und wenn du Wertpapiere besitzt, schickt es dir eine Rechnung für Gewinne, die du noch gar nicht gemacht hast.
Dieser Guide erklärt, wann die österreichische Steuerpflicht endet, wie die Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen funktioniert, was nach dem Umzug in Österreich steuerpflichtig bleibt – und gibt dir einen 12-Monats-Plan. Allgemeine Informationen, Stand September 2026, keine Steuerberatung.
Für wen dieser Guide ist#
Für alle, die in Österreich leben und dauerhaft ins Ausland ziehen – Angestellte, Selbständige, Gründerinnen, Pensionisten und Deutsche oder andere Expats, die weiterziehen. Besonders wichtig ist er, wenn du Aktien, ETFs oder Krypto hast oder eine GmbH besitzt. Du ziehst aus Deutschland weg? Dann lies Deutschland verlassen: ähnliche Logik, andere Details.
Wann die Steuerpflicht in Österreich endet#
Das Einkommensteuergesetz kennt zwei Modi (§ 1 EStG 1988). Unbeschränkt steuerpflichtig mit deinem Welteinkommen bist du, wenn du im Inland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Fehlt beides, bist du beschränkt steuerpflichtig – dann zählen nur die inländischen Einkünfte aus § 98 EStG. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
Wohnsitz: Die Wohnung entscheidet#
Nach § 26 Abs. 1 BAO hast du einen Wohnsitz dort, wo du eine Wohnung innehast unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Eigentum ist egal, häufige Nutzung ist egal, und deine Absicht rettet dich nicht. Die Mietwohnung, die du „für Besuche“ behältst, ist ein Wohnsitz. Die möblierte Ferienwohnung in Tirol auch.
Deshalb ist der sauberste Abgang der langweiligste: Mietvertrag kündigen, verkaufen oder langfristig an jemand anderen vermieten, sodass dir die Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht.
Gewöhnlicher Aufenthalt: mehr als sechs Monate#
Auch ohne Wohnung hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, wenn du dich hier unter Umständen aufhältst, die erkennen lassen, dass du nicht nur vorübergehend verweilst. Nach § 26 Abs. 2 BAO tritt die unbeschränkte Steuerpflicht jedenfalls ein, wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate dauert – und dann rückwirkend auch für die ersten sechs Monate. Ein Kalenderjahr-Test ist das nicht: Oktober bis April zählt.
Zweitwohnsitzverordnung: 70 Tage und ein Verzeichnis#
Österreich hat ein seltenes Schlupfloch für alle, die eine Ferienwohnung behalten wollen. Nach der Zweitwohnsitzverordnung (BGBl. II Nr. 528/2003) begründet eine inländische Zweitwohnung keine unbeschränkte Steuerpflicht, wenn
- dein Mittelpunkt der Lebensinteressen seit mehr als fünf Kalenderjahren im Ausland liegt,
- du die Wohnung (allein oder zusammen mit anderen inländischen Wohnungen) an höchstens 70 Tagen pro Kalenderjahr benutzt und
- du ein Verzeichnis über die Tage der Nutzung führst.
Laut Finanzministerium wechselt, wer den Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt und die Wohnung nur noch für Urlaube nutzt, schon mit Beginn des folgenden Kalenderjahres in die beschränkte Steuerpflicht – nicht erst nach fünf Jahren. Der Haken: Ziehst du vor Ablauf der fünf Jahre zurück, fehlt eine Voraussetzung. Das Risiko trägst du.
Abmeldung: schnell, nötig, nicht ausreichend#
Nach § 4 Abs. 1 Meldegesetz musst du dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach der Aufgabe deiner Unterkunft abmelden. Das geht bei jeder Meldebehörde und mit ID Austria auch online. Die Wohnung vom Haupt- zum Nebenwohnsitz umzumelden, ändert für das Finanzamt nichts: Steuerlich zählt die Wohnung selbst.
Nebenwirkung: Mit der Abmeldung des Hauptwohnsitzes wirst du aus der Wählerevidenz gestrichen. Wenn du weiter wählen willst, lass dich in die (Europa-)Wählerevidenz eintragen.
Zwei Wohnsitze: der DBA-Tie-Breaker#
Behältst du eine Wohnung in Österreich und wirst etwa in Portugal ansässig, beanspruchen dich beide Staaten. Dann entscheidet der Tie-Breaker im Doppelbesteuerungsabkommen: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Österreich hat DBA mit den meisten beliebten Zielländern, etwa Zypern, Malta, Portugal, der Schweiz und den VAE. Ein DBA-Sieg begrenzt, was Österreich besteuern darf – argumentieren musst du trotzdem jedes Jahr. Wie die Tests anderswo funktionieren: steuerliche Ansässigkeit erklärt.
Wegzugsbesteuerung: Österreichs Abschiedsrechnung für Anleger#
Hier ist Österreich strenger als der Nachbar. Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG gilt jeder Umstand, der das österreichische Besteuerungsrecht an Kapitalvermögen einschränkt, als Veräußerung. Der Wegzug ist der Klassiker: Das DBA gibt künftige Kursgewinne meist deinem neuen Wohnsitzstaat, also besteuert Österreich den Wertzuwachs bis zum Tag deines Abschieds.
Erfasst sind:
- Aktien, GmbH-Anteile, Anleihen, Fonds- und ETF-Anteile (das BMF nennt Anschaffungen ab 1. Jänner 2011; für ältere Bestände gelten Übergangsregeln).
- Derivate.
- Kryptowährungen – ausdrücklich im Gesetz genannt. (Der Wortlaut zum EU/EWR-Aufschub unten nennt nur Wirtschaftsgüter und Derivate – lass Krypto prüfen, bevor du dich darauf verlässt.)
Eine Mindestbeteiligung gibt es nicht. Die deutsche Wegzugsteuer greift erst ab 1 % an einer Kapitalgesellschaft, die österreichische erwischt deinen ETF-Sparplan genauso. Als fiktiver Veräußerungserlös gilt der gemeine Wert am Tag des Wegzugs, der Gewinn wird mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert (§ 27a EStG).
EU/EWR gegen den Rest der Welt#
| Du ziehst … | Was passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| in einen EU/EWR-Staat (z. B. Zypern, Malta, Portugal) | Auf Antrag in der Steuererklärung wird die Steuer im Bescheid nur ausgewiesen, aber bis zum echten Verkauf nicht festgesetzt (Nichtfestsetzung) | § 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG |
| später aus der EU/dem EWR weiter in einen Drittstaat | Gilt als tatsächliche Veräußerung: Die aufgeschobene Steuer wird fällig | § 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG |
| in einen Drittstaat (z. B. Schweiz, VAE) | Sofortige Besteuerung mit dem Bescheid für das Wegzugsjahr | BMF |
| mit Betriebsvermögen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) in die EU/den EWR | Ratenzahlung auf Antrag: 5 Jahre für Anlagevermögen, 2 Jahre für Umlaufvermögen | § 6 Z 6 lit. c–e EStG |
Die Schweiz fühlt sich nah an, ist aber weder EU noch EWR – der Aufschub nach lit. a gilt dort also nicht. Schiebst du auf und verkaufst später, ist der Verkauf ein rückwirkendes Ereignis für das Wegzugsjahr, und die aufgeschobene Steuer wird dann festgesetzt.
Zum Vergleich Deutschland: § 6 AStG erfasst nur Beteiligungen ab 1 %, bietet seit 2022 aber auch innerhalb der EU keinen unbefristeten Aufschub mehr, sondern nur sieben Jahresraten. Details im Guide zur deutschen Wegzugsbesteuerung. Kurz gesagt: Österreich wirft das größere Netz aus, landet innerhalb der EU aber weicher.
Gesellschafter einer GmbH#
Anteile an deiner eigenen GmbH sind Kapitalvermögen wie jedes andere: Ziehst du mit einer GmbH nach Dubai, die 1 Mio. € mehr wert ist, als du bezahlt hast, sind sofort 27,5 % auf diesen Gewinn fällig. Führst du sie vom Ausland aus weiter, prüf, wo sie tatsächlich geleitet wird – siehe Ort der Geschäftsleitung.
Was in Österreich steuerpflichtig bleibt#
Die beschränkte Steuerpflicht nach § 98 EStG erfasst inländische Einkünfte. Die wichtigsten:
- Mieteinnahmen aus Österreich. Die vermietete Wohnung in Graz bleibt in Österreich steuerpflichtig, du gibst eine Steuererklärung ab.
- Verkauf österreichischer Immobilien. Gewinne werden mit 30 % besteuert (§ 30a EStG) – ansässig oder nicht.
- Arbeit in Österreich. Tätigkeit, die physisch hier ausgeübt wird, und Bezüge aus inländischen öffentlichen Kassen.
- Selbständige Arbeit, die in Österreich ausgeübt oder verwertet wird, und gewerbliche Einkünfte mit inländischer Betriebsstätte.
- Dividenden österreichischer Gesellschaften. 27,5 % KESt werden einbehalten. Das DBA begrenzt meist den österreichischen Anteil, die Differenz holst du dir zurück.
- Verkauf einer Beteiligung von mindestens 1 % an einer österreichischen Kapitalgesellschaft steht ebenfalls in der Liste (§ 98 Abs. 1 Z 5 lit. e), die meisten DBA geben dieses Recht aber deinem neuen Wohnsitzstaat.
- Zinsen österreichischer Banken. Befreit, wenn du in einem Staat mit automatischem Informationsaustausch ansässig bist und der Bank eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegst.
Pensionen können ins Ausland überwiesen werden, wer sie besteuert, regelt aber das jeweilige DBA – schau vor der Budgetplanung hinein. Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht, der Nachlauf ist also deutlich kürzer als in Deutschland.
Ein DBA-Update zum Merken: Österreich und die Schweiz haben am 30. Juli 2026 ein Änderungsprotokoll zu ihrem Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet (u. a. Dividenden, Zinsen, Informationsaustausch). Es soll nach der Ratifizierung ab 1. Jänner 2028 anwendbar sein.
Sozialversicherung und Krankenversicherung#
- Krankenversicherung. Deine ÖGK-Versicherung hängt an Beschäftigung oder Wohnsitz in Österreich. Die Selbstversicherung in der Krankenversicherung (§ 16 ASVG) gibt es nur, solange dein Wohnsitz im Inland liegt – für das Leben im Ausland taugt sie also nicht. Innerhalb von EU, EWR und Schweiz entscheidet die Verordnung 883/2004, welcher Staat dich versichert, meist der, in dem du arbeitest. Außerhalb brauchst du ab dem ersten Tag eine internationale Privatversicherung.
- Pension. Deine Versicherungsmonate bleiben auf deinem österreichischen Pensionskonto. In EU, EWR und Schweiz werden sie mit Zeiten im Ausland zusammengerechnet, jeder Staat zahlt seinen Anteil. Die freiwillige Weiterversicherung (§ 17 ASVG) ist möglich, wenn du in den letzten 24 Monaten vor dem Ausscheiden mindestens zwölf oder in den letzten fünf Jahren jährlich mindestens drei Versicherungsmonate erworben hast – aber nicht, solange du in einer gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert bist.
- Familienbeihilfe. Sie hängt am Wohnsitz in Österreich. Zieht die ganze Familie weg, endet sie normalerweise – melde das dem Finanzamt. Arbeitet ein Elternteil weiter in Österreich, kann die EU-Koordinierung einen Anspruch erhalten.
Banken, Broker und Konten#
- Österreichische Konten kannst du meist behalten. Teil der Bank deine neue Adresse und steuerliche Ansässigkeit mit. Über den Common Reporting Standard (CRS) meldet sie dein Konto dann an dein neues Land.
- KESt läuft weiter, bis du etwas sagst. Österreichische Banken ziehen KESt automatisch ab. Bei Zinsen stoppt eine Ansässigkeitsbescheinigung aus einem Staat mit automatischem Informationsaustausch den Abzug. Dividenden österreichischer Aktien bleiben KESt-pflichtig, hier hilft nur die DBA-Rückerstattung.
- Rückerstattung ist ein Verfahren. Seit 2019 brauchen beschränkt Steuerpflichtige zwingend eine elektronische Vorausmeldung per Web-Formular, und der Antrag ist erst nach Ablauf des Jahres der Einbehaltung zulässig. Plan Geduld ein.
- Manche Broker trennen sich von Nicht-Ansässigen, vor allem außerhalb der EU. Prüf die Bedingungen vor dem Umzug. Mehr: Offshore-Banking.
Dein Wegzug Schritt für Schritt
Vermögen und stille Gewinne erfassen
Liste alle Wertpapiere, Fonds, Krypto-Bestände und Firmenanteile mit Anschaffungskosten und heutigem Wert auf. Das ist deine Bemessungsgrundlage für 27,5 % Wegzugsteuer.
Zielland mit Blick auf die Wegzugsteuer wählen
EU/EWR heißt Aufschub, Drittstaat heißt jetzt zahlen. Vergleiche Länder mit unserem Jurisdiction Finder und prüf das DBA mit Österreich.
Über die Wohnung entscheiden
Verkaufen, kündigen oder langfristig vermieten. Wer eine Urlaubsbasis will: Die Zweitwohnsitzverordnung braucht fünf Jahre Ausland, höchstens 70 Tage und ein Verzeichnis.
Abmelden und umziehen
Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug. Im neuen Land anmelden, Steuernummer holen und später eine Ansässigkeitsbescheinigung.
Erklärung für das Wegzugsjahr abgeben
Wegzug erklären, bei EU/EWR-Umzug die Nichtfestsetzung beantragen und die Einkünfte bis zum Umzugstag angeben.
Fallen, die wir ständig sehen
Die Wohnung „für alle Fälle“.
Wer die Wiener Wohnung verfügbar hält, behält einen Wohnsitz. Der Meldezettel ist egal, der Schlüssel nicht.
Zweitwohnsitz ohne Verzeichnis.
70 Tage bringen nichts, wenn du sie nicht belegen kannst. Kein Verzeichnis, kein Schutz.
Die ETF-Überraschung.
Die Wegzugsteuer kennt keine 1-%-Grenze. Ein Depot mit 300.000 € und 100.000 € Gewinn kostet beim Umzug nach Dubai 27.500 €.
Die Schweiz ist richtig Ausland.
Kein EU/EWR-Aufschub für die Schweiz. Nachbar ja, Ausnahme nein.
Der Depotübertrag.
Wertpapiere ohne Meldung der Bank ans Finanzamt ins Ausland übertragen ist ein steuerpflichtiger Verkauf.
Der EU-Zwischenstopp.
Aufschub in Zypern, dann weiter in die VAE? Der Weiterzug löst die aufgeschobene Steuer aus.
Rechenbeispiel: gleiches Depot, zwei Ziele#
Nur zur Veranschaulichung. Lena, Beraterin aus Wien, hat ein ETF-Depot im Wert von 400.000 €, gekauft um 250.000 €. Sie zieht am 1. Juli 2026 ins Ausland und gibt ihre Wiener Wohnung auf.
| Lena zieht nach Zypern | Lena zieht nach Dubai | |
|---|---|---|
| Stiller Gewinn | 150.000 € | 150.000 € |
| Wegzugsteuer 27,5 % | 41.250 € | 41.250 € |
| Fällig | Erst beim echten Verkauf (Nichtfestsetzung auf Antrag) | Mit dem Bescheid für 2026 |
| Späteres Risiko | Weiterzug in einen Nicht-EU/EWR-Staat löst die Steuer aus | Keines aus diesem Gewinn, er ist bezahlt |
| Steuerstatus in Österreich ab Juli | Beschränkt steuerpflichtig | Beschränkt steuerpflichtig |
Auf dem Papier dieselbe Rechnung, beim Cashflow ein riesiger Unterschied. Die laufende Steuer im Zielland kannst du mit unserem Steuerrechner vergleichen.
Österreich verlassen: von 12 Monaten bis Tag null
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Kapitalvermögen mit Anschaffungskosten und Wert, österreichische Immobilien, Pensionen und künftige Einkommensquellen auflisten. Wegzugsteuer mit 27,5 % durchrechnen.
Steuern, Aufenthaltsregeln und Lebensqualität in den Länder-Guides vergleichen. DBA mit Österreich prüfen und klären, ob das Land in der EU oder im EWR liegt.
Wenn du eine GmbH hast: Wer führt sie nach dem Umzug, und von wo aus? Für eine neue Struktur lohnt ein Blick auf die Firmengründung im Ausland.
Aufenthaltstitel beantragen, langfristigen Mietvertrag sichern, lokales Bankkonto eröffnen.
Internationale oder lokale Krankenversicherung abschließen. Pensionskontoauszug anfordern und über die Weiterversicherung entscheiden.
Banken und Broker über den Umzug informieren. Wenn du Wertpapiere ins Ausland überträgst: Bank mit der Meldung ans Finanzamt beauftragen.
Wohnung kündigen oder langfristig vermieten. Strom, ORF-Beitrag, Abos und Vereine kündigen.
Innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug abmelden, Bestätigung für immer aufheben. Bei Bedarf in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen.
Bei der neuen Steuerbehörde registrieren und eine Ansässigkeitsbescheinigung für Banken und DBA-Rückerstattungen anfordern.
Österreichische Steuererklärung für das Wegzugsjahr abgeben, inklusive Wegzugsteuer und gegebenenfalls Antrag auf Nichtfestsetzung. Belegordner aufheben.
Häufige Fragen#
Beendet die Abmeldung meine Steuerpflicht in Österreich?
Nein. Die Abmeldung ist Pflicht und ein gutes Indiz, rechtlich zählen aber Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Behältst du eine Wohnung, die du nutzen kannst, hast du in der Regel weiterhin einen Wohnsitz.
Darf ich nach dem Wegzug eine Ferienwohnung in Österreich behalten?
Ja, über die Zweitwohnsitzverordnung – wenn dein Lebensmittelpunkt seit mehr als fünf Kalenderjahren im Ausland liegt, du die Wohnung höchstens 70 Tage im Jahr nutzt und ein Verzeichnis führst. Sonst ist sie ein Wohnsitz, und der DBA-Tie-Breaker muss dich retten.
Gilt die Wegzugsteuer auch für meinen ETF-Sparplan?
Ja. Die österreichische Wegzugsbesteuerung erfasst Aktien, Fonds, Anleihen, Derivate und Krypto unabhängig von der Beteiligungshöhe. Beim Umzug in die EU oder den EWR kannst du die Nichtfestsetzung bis zum echten Verkauf beantragen.
Ich ziehe in die Schweiz. Kann ich die Wegzugsteuer aufschieben?
Nein. Die Schweiz ist für diese Regel kein EU/EWR-Staat, die Steuer auf die stillen Gewinne wird mit dem Bescheid für das Wegzugsjahr festgesetzt.
Ist die österreichische Wegzugsteuer schlimmer als die deutsche?
Sie ist breiter: keine 1-%-Grenze, und Fonds und Krypto sind dabei. Innerhalb von EU und EWR ist sie aber milder, weil du bis zum echten Verkauf aufschieben kannst, während Deutschland nur sieben Jahresraten anbietet. Details: deutsche Wegzugsbesteuerung.
Zahle ich für meine vermietete Wohnung weiter Steuern in Österreich?
Ja. Österreichische Mieten und Gewinne aus dem Verkauf österreichischer Immobilien bleiben hier steuerpflichtig, egal wo du wohnst. Dein neues Land besteuert sie vielleicht auch und rechnet die österreichische Steuer nach dem DBA an oder stellt sie frei.
Das Kleingedruckte#
Alles hier sind allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Auf dem Papier sind die Regeln klar – sie gleichzeitig auf Wohnung, Depot und Firma anzuwenden, ist der Moment, in dem sich ein zweiter Blick lohnt. Du willst deinen Wegzug prüfen lassen, bevor du gehst? Buch eine Strategy Session.
Quellen#
- § 1 EStG 1988 – Steuerpflicht (RIS)
- § 27 EStG 1988 – Einkünfte aus Kapitalvermögen inkl. Wegzug, Abs. 6 (RIS)
- § 27a EStG 1988 – besondere Steuersätze 25 % und 27,5 % (RIS)
- § 6 EStG 1988 – Z 6, Ratenzahlung bei Betriebsvermögen (RIS)
- § 30a EStG 1988 – 30 % Immobilienertragsteuer (RIS)
- § 98 EStG 1988 – beschränkte Steuerpflicht (RIS)
- § 26 BAO – Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt (RIS)
- Zweitwohnsitzverordnung, BGBl. II Nr. 528/2003 (RIS)
- BMF – EAS 2399 zur Zweitwohnsitzverordnung
- § 4 Meldegesetz 1991 – Abmeldung (RIS)
- BMF – Substanzgewinne und Wegzugsbesteuerung
- BMF – Doppelbesteuerungsabkommen Österreichs
- BMF – Rückerstattung österreichischer Abzugsteuer
- BMF – Änderungsprotokoll zum DBA Österreich–Schweiz (Juli 2026)
- BMF – Automatischer Informationsaustausch (CRS)
- § 16 ASVG – Selbstversicherung in der Krankenversicherung (RIS)
- § 17 ASVG – Weiterversicherung in der Pensionsversicherung (RIS)
- Pensionsversicherungsanstalt – Weiterversicherung
- Außenministerium – Übersiedlung ins Ausland
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit









