9 Min.geprüft September 2026

In die Schweiz auswandern: Bewilligung, Wohnung, Kasse

B-Bewilligung für EU/EFTA oder Drittstaatenkontingent, Anmeldung in 14 Tagen, Krankenkasse, Pauschalsteuer, Wohnung und Budget: die Schweiz, Stand 2026.

Die Schweiz belohnt Vorbereitung wie kaum ein anderes Land. Die Regeln sind klar, die Ämter antworten, die Züge fahren auf die Minute. Im Gegenzug erwartet das Land, dass du jeden Schritt in der richtigen Reihenfolge machst: anmelden, versichern, die Kaution aufs richtige Konto einzahlen und nicht arbeiten, bevor du darfst.

In diesem Guide geht es um die Praxis der ersten 90 Tage: Bewilligung, Anmeldung, Versicherung, Wohnung, Bank und Kosten. Allgemeine Informationen, Stand September 2026 – keine Beratung. Die Steuerdetails (kantonale Sätze, Verrechnungssteuer, Firmensteuern) findest du im Länderguide Schweiz.

Welche Bewilligung passt zu dir#

WegFür wenWichtigste Voraussetzung (Stand 2026)
EU/EFTA angestellt (B oder L)EU/EFTA-Bürger mit Schweizer JobArbeitsvertrag; B-Bewilligung für 5 Jahre bei einem Vertrag ab einem Jahr, L-Bewilligung bei kürzeren Verträgen
EU/EFTA selbstständig (B)EU/EFTA-Gründer und FreelancerNachweis einer echten selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz: eingetragene Firma, Businessplan, Buchhaltung, Kunden
EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit (B)Rentner, Sparer, Menschen, die von ihrem Vermögen lebenAusreichende finanzielle Mittel und Schweizer Krankenversicherung
Drittstaaten angestelltNicht-EU-Fachkräfte mit Schweizer JobangebotJahreskontingent (2026: 4.500 B und 4.000 L), Inländervorrang für Schweizer und EU/EFTA-Kräfte, Qualifikation und orts- und branchenübliches Gehalt
Drittstaaten GründerNicht-EU-UnternehmerKontingentsplatz plus nachhaltiger volkswirtschaftlicher Nutzen: Arbeitsplätze, Investitionen, Innovation, solider Businessplan und Kapital
Pauschalbesteuerung (mit Bewilligung)Vermögende Nicht-Schweizer, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sindBesteuerung nach dem Aufwand; Mindestbemessungsgrundlage beim Bund 435.000 CHF, kantonales Minimum oft höher; nicht verfügbar in Zürich, Schaffhausen, beiden Basel und Appenzell Ausserrhoden

Über Bewilligungen entscheiden die Kantone, bei Nicht-EU-Bürgern muss zusätzlich das Staatssekretariat für Migration zustimmen. Briten haben seit dem Brexit ein eigenes Kontingent (2026: 2.100 B- und 1.400 L-Bewilligungen).

EU- und EFTA-Bürger dürfen zuerst einreisen und Arbeit suchen, brauchen die Bewilligung aber, bevor sie eine Stelle antreten. Für die Selbstständigenbewilligung reicht eine Ein-Personen-Beratung mit Schweizer Kunden; ein Schweizer Briefkasten für ein Geschäft, das woanders läuft, reicht nicht.

Deine ersten 90 Tage#

Vom Umzugswagen zur Schweizer Routine

  1. Vor dem Umzug: Kanton und Gemeinde wählen

    Vergleich Kantone nach Steuern, Schulen, Sprache und Pendelweg. Zug und Schwyz sind steuergünstig, Zürich und Genf Großstadt, Basel und Bern bei der Miete günstiger. Wenn du aus Deutschland wegziehst, prüf zuerst Wegzugsteuer und erweiterte beschränkte Steuerpflicht; siehe Deutschland verlassen und Wegzugsteuer.

  2. Vor dem Umzug: Bewilligung vorbereiten

    Nicht-EU-Angestellte: Dein Arbeitgeber stellt den Antrag bei den kantonalen Behörden, und nach der Zusicherung bekommst du ein Einreisevisum. Wer die Pauschalbesteuerung will, verhandelt die Bemessungsgrundlage vorab mit dem Kanton, am besten mit einem schriftlichen Ruling, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist.

  3. Woche 1: Wohnung oder Übergangslösung

    Viele Neuankömmlinge starten in einer möblierten Wohnung oder einem Serviced Apartment. Die reguläre Wohnung lohnt sich ab Tag eins zu suchen, weil du für die Anmeldung eine Adresse brauchst und gute Wohnungen nicht warten.

  4. Innerhalb von 14 Tagen: Anmeldung bei der Gemeinde

    Melde dich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Arbeitsbeginn bei der Einwohnerkontrolle an. Bring Pass, Mietvertrag, Passfotos, Arbeitsvertrag oder Firmenunterlagen und die Personenstandsurkunden der Familie mit. Hier startet auch dein Bewilligungsverfahren.

  5. Monat 1: Krankenkasse

    Schließ für jedes Familienmitglied innerhalb von drei Monaten nach Ankunft die Grundversicherung (KVG) ab; die Deckung gilt dann rückwirkend. Prämien unterscheiden sich nach Kasse, Region und Franchise, also vergleich auf priminfo.admin.ch. Angestellte sind über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert.

  6. Monat 1: Sozialversicherung

    Angestellte meldet der Arbeitgeber bei der AHV an. Selbstständige melden sich selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse an und zahlen ihre Beiträge selbst.

  7. Monat 1: Bank und Handy

    Mit Bewilligung oder Anmeldebestätigung eröffnen PostFinance, Kantonalbanken und Großbanken ein Konto; manche wollen den Ausweis sehen. Swisscom, Sunrise und Salt sind die großen Anbieter für Handy und Internet.

  8. Monat 1: das Kleingedruckte per Post

    Die Radio- und Fernsehabgabe (2026: 335 CHF pro Haushalt und Jahr) stellt Serafe automatisch in Rechnung. Manche Gemeinden wollen, dass du deinen Hund anmeldest oder Gebührensäcke für den Abfall kaufst. Willkommen in der Schweiz.

  9. Monat 3: Steuern

    Angestellte mit B-Bewilligung zahlen meist Quellensteuer über den Lohn; ab einem bestimmten Einkommen musst du eine ordentliche Steuererklärung abgeben, und du kannst sie auch freiwillig beantragen. Selbstständige und Inhaber der C-Bewilligung werden ordentlich veranlagt. Heb dein Ankunftsdatum und die Unterlagen für dein altes Land auf.

  10. Monat 3: Führerschein und Schulen

    Tausch deinen ausländischen Führerschein innerhalb von 12 Monaten nach Ankunft beim kantonalen Strassenverkehrsamt um. EU-Führerscheine ohne Prüfung; bei anderen Ländern kann eine Kontrollfahrt oder Prüfung nötig sein. Öffentliche Schulen sind kostenlos und in der Landessprache; internationale Schulen haben Wartelisten.

Wohnung finden#

Die Mieten sind unsere Schätzung, Stand September 2026, für langfristige, unmöblierte Wohnungen in ordentlichen Lagen; keine amtliche Statistik. Schweizer Inserate zählen das Wohnzimmer mit: Eine „2,5-Zimmer-Wohnung“ hat ein Schlafzimmer.

Stadt1 Schlafzimmer (2–2,5 Zimmer)2–3 Schlafzimmer (3,5–4,5 Zimmer)
Zug2.000–2.800 CHF3.000–5.000 CHF
Zürich1.900–2.700 CHF2.800–4.500 CHF
Genf1.800–2.600 CHF2.700–4.500 CHF
Basel, Bern1.300–1.900 CHF1.900–3.000 CHF
Lugano1.200–1.800 CHF1.700–2.800 CHF

Inserierte Mieten sind meist netto plus monatliche Nebenkosten für Heizung, Wasser und Hauswartung. Frag nach, welche Zahl du vor dir hast.

  • Das Dossier. Vermieter wählen aus vielen Bewerbern. Bring ein vollständiges Dossier mit: Anmeldeformular, Pass und Bewilligung, Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis und einen Betreibungsregisterauszug. Als Neuankömmling hast du noch keinen, also leg ein Schreiben deines alten Vermieters und Kontoauszüge bei.
  • Kaution. Gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt und auf ein Mietkautionskonto auf deinen Namen einzuzahlen, nicht an den Vermieter. Eine Mietkautionsversicherung ist die Alternative.
  • Übergabe. Ein- und Auszug laufen mit Übergabeprotokoll. Notier jeden Kratzer am ersten Tag, sonst zahlst du ihn am letzten.
  • Waschküche. Viele Häuser teilen sich eine Waschküche mit Plan. Das ist eine Institution; halt dich dran.

Was es im Monat kostet#

Schätzung, Stand September 2026, auf Basis unserer eigenen Recherche und typischer Angebotspreise; Krankenkasse auf Basis der mittleren Prämie des Bundes. Single mit 1 Schlafzimmer, Paar mit 2 Schlafzimmern. Ohne Auto, ohne Schulgeld.

PostenSinglePaar
Miete inkl. Nebenkosten (Zürich)1.900–2.700 CHF2.800–4.000 CHF
Grundversicherung Krankenkasse350–550 CHF700–1.100 CHF
Strom und weitere Nebenkosten100–200 CHF150–280 CHF
Handy und Internet60–110 CHF80–140 CHF
Lebensmittel500–750 CHF900–1.300 CHF
ÖV (Verbundabo bis Generalabonnement)90–340 CHF180–680 CHF
Essen gehen und Sonstiges400–800 CHF700–1.300 CHF
Radio- und Fernsehabgabe28 CHF28 CHF
Summe Zürich3.428–5.478 CHF5.538–8.828 CHF
Summe Basel oder Bern2.828–4.678 CHF4.638–7.828 CHF

Für die günstigeren Städte sind die niedrigeren Mieten aus der Wohnungstabelle eingesetzt, der Rest bleibt ungefähr gleich. Eine höhere Franchise senkt die Prämie und erhöht, was du im Krankheitsfall selbst zahlst.

Unterlagen, die du mitbringst#

Das kommt in den Ordner

Hak sie ab – dein Fortschritt wird nur in diesem Browser gespeichert.

Liste prüfen lassen

  1. EU/EFTA-Bürger können den Ausweis nutzen; Nicht-EU-Bürger brauchen Pass und Einreisevisum.

  2. Vertrag für Angestellte; Handelsregisterauszug, Businessplan, Buchhaltung und Kundenverträge für Selbstständige.

  3. Geburts- und Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder; manche Gemeinden wollen Apostillen oder beglaubigte Übersetzungen.

  4. Für Bewilligungen ohne Erwerbstätigkeit und die Pauschalbesteuerung: Konto- und Vermögensauszüge, Rentenbescheide.

  5. Nachweis der ausländischen Deckung für die Übergangszeit, danach die Schweizer Police.

  6. Schreiben des alten Vermieters, Arbeitgeberbestätigung, Kontoauszüge.

  7. Für die Bewilligung und den Führerscheintausch.

  8. Im Original, für den Umtausch innerhalb von 12 Monaten.

  9. Nachweis, dass du dein altes Land verlassen hast; nützlich für die Bewilligung und später für dein altes Finanzamt.

Typische Fallen#

Wo Umzüge in die Schweiz schiefgehen

01

Arbeiten vor der Anmeldung.

EU/EFTA-Bürger müssen sich anmelden und die Bewilligung beantragen, bevor sie die Arbeit aufnehmen. Früher anzufangen ist ein Verstoß, auch wenn die Bewilligung sicher ist.

02

Die Krankenkasse vergessen.

Sie ist innerhalb von drei Monaten Pflicht. Verpasst du das, weist dich der Kanton einer Kasse zu, eventuell mit Prämienzuschlag.

03

Die Gemeinde nur nach Postleitzahl wählen.

Die Steuerlast unterscheidet sich stark zwischen Kantonen und sogar Gemeinden. Zug, Zürich und Genf sind verschiedene Welten.

04

Pauschalbesteuerung plus Schweizer Job.

Das Regime setzt voraus, dass du in der Schweiz nicht erwerbstätig bist. Das eigene Vermögen verwalten ist in Ordnung, die eigene Firma aus dem Wohnzimmer führen nicht.

05

Die Kaution an den Vermieter zahlen.

Sie gehört auf ein Mietkautionskonto auf deinen Namen. Alles andere ist ein Warnsignal.

06

Glauben, dein altes Land lässt dich los.

Beim Wegzug aus Deutschland behält Deutschland nach dem DBA einige Besteuerungsrechte für Jahre, und auf Firmenanteile kann Wegzugsteuer anfallen.

Steuern und Tage#

Die Schweiz kennt keine feste Tagesgrenze: Ansässig bist du, wenn du hier mit der Absicht dauernden Verbleibens wohnst oder dich mit Erwerbstätigkeit mindestens 30 Tage beziehungsweise ohne Erwerbstätigkeit mindestens 90 Tage aufhältst. Als Ansässiger zahlst du Einkommensteuer an Bund, Kanton und Gemeinde plus eine kantonale Vermögensteuer. Unser Guide zur steuerlichen Ansässigkeit erklärt, wie die Regeln deines alten Landes und das DBA zusammenspielen, und Steuern beim Umzug ins Ausland behandelt das Umzugsjahr.

Dieser Guide ist allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Du willst Kanton, Bewilligung und Wegzug zusammen planen? Buch eine Strategy Session oder vergleich die Schweiz mit Liechtenstein und anderen im Jurisdiction Finder.

Häufige Fragen#

Brauche ich als EU-Bürger ein Visum für die Schweiz?

Nein. Du reist mit deinem Ausweis ein, musst dich aber innerhalb von 14 Tagen und vor Arbeitsbeginn bei der Gemeinde anmelden. Die Bewilligung folgt aus Job, Selbstständigkeit oder ausreichenden Mitteln.

Kann ein Nicht-EU-Gründer mit der eigenen Schweizer Firma umziehen?

Nur wenn das Geschäft den Test des gesamtwirtschaftlichen Interesses besteht und ein Kontingentsplatz frei ist: nachhaltige Arbeitsplätze, Investitionen oder Innovation. Eine Ein-Personen-Beratung schafft das selten.

Was kostet die Krankenkasse?

Die mittlere Prämie für Erwachsene liegt 2026 bei 465,30 CHF im Monat, schwankt aber stark nach Kanton, Kasse und Franchise. Kinder sind deutlich günstiger.

Wer kann sich pauschal besteuern lassen?

Nicht-Schweizer, die erstmals oder nach zehn Jahren im Ausland in die Schweiz ziehen und hier nicht erwerbstätig sind. Die Bemessungsgrundlage beträgt 2026 beim Bund mindestens 435.000 CHF, das Siebenfache der Miete oder das kantonale Minimum, je nachdem, was am höchsten ist.

Wie lange darf ich mit meinem ausländischen Führerschein fahren?

Zwölf Monate ab Ankunft. Dann tauschst du ihn beim kantonalen Strassenverkehrsamt um; EU-Führerscheine ohne Prüfung.

Wann bekomme ich die C-Bewilligung?

In der Regel nach zehn Jahren, viele EU-Bürger nach fünf. Für die Einbürgerung brauchst du zehn Jahre Aufenthalt und die C-Bewilligung.

Quellen#

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